1. Unmöglichkeit
Nadine war „mindestens“ 3 Mal von einem wuchtigen Schlag mit stumpfem Gegenstand an der Behaarungsgrenze der linken Oberstirn getroffen worden, wo sich ein Schmerzpunkt befindet:
während Nadine dem Täter von Angesicht zu Angesicht gegenübergestanden haben und durchgehend voll handlungsfähig gewesen sein soll.
Bereits das ist unmöglich, bereits der erste solcher Schläge erzeugt einen unerträglichen Schmerz und putscht das Opfer auf, sich zu wehren oder zu fliehen. Keineswegs hält ein Opfer in der Lage den Kopf hin wie eine Schaufensterpuppe. Jede denkbare Art der Gegenwehr macht es aber unmöglich, anschließend noch zweimal exakt die selbe Stelle zu treffen. Das wurde mir auch von erfahrenen Rechtsmedizinern bestätigt.
Tatsächlich gaben Hautverfärbungen an den Armen und Händen der Leiche sogar den Hinweis, dass sie gwaltsam gehalten worden war, um sie wie beschrieben verletzen zu können. Aber: Dazu waren mehr Personen nötig als nur eine, mindestens insgesamt drei!
Darstellung mit allen Belegen und Hinweisen, auf nur 3 Seiten (Schriftgröße 14, Arial):
01-unmoegliche-schlagverletzungen
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