Prof. Dr. Ing. Andreas Wittmann an Rechtsanwalt Roland Pohlmann, Iserlohn

Telefonnummern wurden entfernt. Zunächst als PDF, darunter als Text:

 

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Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas WittmannFachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an MedizinproduktenKemmannstraße 136
42349 Wuppertal

Rechtsanwalt
Roland Pohlmann
Altstadt 11
58636 Iserlohn

Wuppertal, den 18.03.2014

Ihre Nebenklage gegen Philipp Jaworowski vor dem Landgericht Hagen

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Pohlmann,

mein Name ist Andreas Wittmann, und ich bin im Hauptberuf Hochschullehrer an der Bergischen Universität Wuppertal.
Weiterhin setze ich mich seit vielen Jahren für den Rechtsstaat ein und beschäftige mich in meiner Freizeit mit Justizfehlern, wie beispielsweise auch in dem Ihnen sicher bekannten Fall des Gustl Mollath. Im Zuge meiner Recherchen im Falle Mollath wurde ich mehrfach auch
auf einen Fall im nahen Wetter aufmerksam gemacht, bei dem es Fehler im Urteil gegeben haben soll.

Sie waren gemeinsam mit Ihrer Kollegin Rechtsanwältin Tahden-Farhat die Vertreter der Nebenklage gegen den später wegen Mordes verurteilten Philip Jaworowski, daher erlaube ich mir, Sie über meine Gedanken zum Fall Nadine O zu informieren und Sie anschließend
um eine Verständnishilfe zu bitten.

Als neugieriger Forscher widmete ich mich -meinen Erfahrungen im Fall Mollath folgend- zunächst dem Urteil (51 Kls 400 Js 563/96 (31/06)), da dieses als pdf-File im Netz verfügbar ist.1
Hier ging es mir zunächst nicht darum zu klären, ob der Verurteilte zu Recht verurteilt wurde, sondern um die neutrale Beurteilung der aus dem Urteil ersichtlichen Sachlage.

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Neben einigen anderen Auffälligkeiten, den Tatzeitraum und das Geständnis des Verurteilten betreffend, stieß ich bei der Lektüre sehr schnell auf einige eklatante technische Unstimmigkeiten zur Spurenlage am beim Verurteilten aufgefundenen Telefon bzw. den am
Tatort gefundenen Telefonteilen (Siehe meine Ausführungen im Anhang). Diese Unstimmigkeiten decken sich jedoch mit den Ausführungen, die zwei unabhängig voneinander entstandenen Presseberichten entnommen werden konnten. Nach gründlicher Analyse und Telefonaten mit den beiden Pressevertretern der WAZ Gruppe kann ich feststellen: Letztlich belegen Urteil und auch die Presseberichte, dass das eigentliche
Tatwerkzeug, das Telefonkabel aus dem Haus der Eltern des Mordopfers Nadine O. verschwunden ist!

Da am Telefon aber ein anderes Kabel gefunden wurde, von dem zunächst falsch angenommen worden war, es sei das Telefonkabel vom Tatort, während das eigentliche Tatkabel verschwunden ist (nach wie vor), lässt sich der Vorwurf einer fingierten Spur m.E  nicht mehr beiseiteschieben: Warum hätte Herr Jaworowski, wäre er der Mörder, das
eigentliche Tatkabel beseitigen, ein identisch anmutendes aber mit Opferblut beschmieren und hinter seinem Schrank verstecken sollen? Um anhand eines von ihm selbst gefälschten Beweismittels überführt werden zu können? Das wäre an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

Im Urteil finde ich auch keinerlei Hinweise auf Spuren wie Fingerabdrücke des Verurteilten am Tatort. Aber DNA von Herrn Jaworowski will man an einem (von der Polizei ausgebauten und sichergestellten) Lichtschalter gefunden haben, doch nirgendwo sonst soll es Spuren von ihm gegeben haben, nicht einmal an der Leiche oder im Gäste-WC, wo er das Opfer auf einem Quadratmeter Raum, zusätzlich beengt durch Toilettenschüssel und Waschbecken, von hinten bis zum Kehlhornbruch gedrosselt haben soll. In Anbetracht der heutigen Fähigkeiten der Spurensicherung verwundert das sehr.Weiterhin gab es laut Urteil keine Spuren der Abwehr an der Leiche, das Opfer muss also darauf verzichtet haben, in die Schlinge zu greifen usw.. Sie darf sich nicht einmal angestrengt gewunden haben, denn die Drosselspur am Hals ist –so das Gutachten der
Rechtsmedizin- sauber und gerade, während es sonst doch üblich ist, dass es bei Kämpfen zwischen Täter und Opfer zu einem (teils mehrfachen) Verrutschen der Drosselmarke kommt.

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Auch der Umstand, dass das Opfer nicht nur zum Zeitpunkt der Tat nur mit Nachtwäsche bekleidet war, sondern bereits im Schlafanzug gewesen sein soll, als ihre Besucherinnen noch dort waren, erscheint mir lebensfremd. Welchen Grund sollte das Mädchen gehabt haben, sich Nachtwäsche anzuziehen, bevor ihr Besuch gegangen war?

Auch das Geständnis des Herrn Jaworowski überzeugt mich nicht. Es ist –wie auch das Urteil feststellt– voller nachweislicher Lügen, voller Erinnerungslücken und erklärt sehr Wichtiges nicht, zum Beispiel, wie er dem handlungsfähigen Opfer, während er ihr vis-a-vis gegenüber gestanden haben soll, „mindestens dreimal“ auf praktisch die selbe Stelle am Oberkopf geschlagen haben will, was auch nach meiner Lebenserfahrung praktisch unmöglich ist. Herr Jaworowski hätte doch eigentlich die Chance gehabt, seine Aussage im Prozess zu korrigieren, um „reinen Tisch zu machen“ und so di Chance auf ein milderes
Urteil zu wahren.

Aus dem Urteil und aus der Prozessberichterstattung ergibt sich für mich, dass alle Herrn Jaworowski als Schauspieler einordneten, dass man ihm absolut nichts glaubte – außer, dass er der Mörder sei.

Sehr geehrter Herr Pohlmann, lassen Sie mich zusammenfassen:

.
Das Urteil gibt auf jeden Fall einen nicht schlüssigen Tatablauf wieder.

. Das corpus delicti, der größte Teil des echten Telefonkabels vom Festnetzapparat am Tatort, ist verschwunden. Wäre der verurteilte der Täter, könnte nur er ihn entsorgt haben. Doch warum sollte er dann ein anderes Kabel mit Blut beschmiert und hinter seinem Schrank versteckt haben?

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Die Spurenlage am Tatort war dürftig. Außer DNA an einem Lichtschalter wurde keine Spur gefunden, die die Anwesenheit P. am Tatort belegt (die Reifenspuren und auch die Funkzellenlogfiles sind meiner Meinung nach nicht dahingehend verwertbar), diese Spur kann aber fehlerhaft bzw. gefälscht sein.

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Ein echtes, belastbares Motiv für einen derart brutalen Mord fehlt.
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Das Geständnis war fehlerhaft und deckt sich nicht mit den Spuren am Tatort.
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Viele weitere Sachverhalte bleiben ungeklärt, insbesondere gibt das Verhalten des Opfers – das im Schlafanzug seine Gäste verabschiedet hat – weitere Rätsel auf.

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In der Gesamtschau komme ich zu dem Ergebnis, dass die im Netz auf vielen Seiten dargelegte Behauptung eines Winfried Sobottka, Herrn Jaworowski sei der Mord nur untergeschoben worden, nicht unbegründet scheint.

Meine Fragen daher an Sie: Sind Sie als Vertreter der Nebenklage nicht auch interessiert daran, dass die grausame Tat wirklich aufgeklärt wird?
Was macht Sie in Anbetracht der geschilderten Umstände so sicher, dass Philip der Mörder der Nadine Ostrowski ist?

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und stehe gern unter XXXXXXXXXXX oder per Email unter andwitt@uni-wuppertal.de für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Wittmann

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Anhang: Ergänzungen zum „Komplex Telefon“:

Vorbemerkung: Laut Urteil wurde das Opfer zunächst in der Küche mit einer Stabtaschenlampe mehrfach auf den Kopf geschlagen und flüchtete dann in die Gästetoilette, um die Wunde im Spiegel zu betrachten. In der Gästetoilette soll das Opfer mit einem Telefonkabel erwürgt worden
sein. Die Drosselung erfolgte eindeutig mit einem kabelartigen Gegenstand. Das Telefon der Familie O. wurde vom Tatort entfernt. Es fanden sich Reste des TAE Steckers des Telefonkabels
in der TAE-Dose und ein Kabel- bzw. Steckerteil (unklarer Herkunft?) unter der Leiche. Das Telefon und ein (zum Telefon der Familie O. passendes?) Telefonanschlusskabel mit abgetrenntem TAE-Stecker wurden später hinter einem Schrank des mutmaßlichen Täters
entdeckt. Am dort gefundenen Kabel wurden Blut- und DNA-Spuren gefunden.

Im Urteil ist zu Beginn die Rede davon, dass sich im Haus der Familie O. ein analoges Telefon (nach meinen Recherchen ein T-Concept PA 710) mit vieradrigem Kabel vom Netzteil und zweiadrigem Telefonkabel befunden habe (Seite 16 des Urteils). Beim Telefonkabel soll es sich um ein Tatwerkzeug gehandelt haben.

Verwunderlich erscheint zunächst der sachliche Fehler in der mir vorliegenden Urteilsschrift: Beim T-Concept PA 710 handelt es sich um ein Telefon mit Anrufbeantworter, daher die Versorgung mit Strom über ein Netzteil. Dieses Netzkabel ist aber zweiadrig ausgeführt, wohingegen das Telefonanschlusskabel bei einem Modell mit oder ohne Anrufbeantworter
sinnvollerweise immer über 4 Adern verfügt, ja verfügen muss, um die TAE Beschaltung zu ermöglichen. Ein nur 2-adriges Kabel würde zwar ein Telefonieren ermöglichen, die Beschaltung einer TAE-Dose jedoch gehörig durcheinanderbringen bzw. unmöglich machen.
Jedes Original-TAE-Kabel für ein analoges Endgerät wird daher auf jeden Fall über vier Adern verfügen!

Dieser Fehler wäre ohne Belang, wenn nicht genau dieses Telefonkabel im weiteren Urteilstext eine größere Rolle spielen würde:

Auf Seite 21 des Urteils wird nämlich dann erwähnt, dass unter der Leiche der Nadine O. ein Teil eines vieradrigen Steckers gefunden wurde (das Kabel sei abgerissen gewesen, Reste eines (anderen?) Steckers konnten in der TAE Dose des Hauses gefunden werden). Weiter heißt es: „Die Herkunft des Steckers [unter der Leiche, nicht die Reste in der TAE Dose]
konnte nicht geklärt werden“.

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Dies ist für mich unerklärlich, da es sich um einen passenden Stecker zum Telefon gehandelt haben sollte: Vieradrig, egal ob mit „F“ oder „N“ Codierung ist das richtige Kabel für ein Endgerät wie das Telefon Modell T-Concept PA 710. Ansonsten würde bei einer NFNTAE Dose durch das Einstecken eines Gerätes die jeweils nach dem Gerät geschalteten
anderen Dosen abgeschaltet.

Nun wurde im Zuge einer Durchsuchung des Zimmers von Philip J. jedoch ein Telefonkabel mit fehlendem TAE Stecker gefunden, das sich dadurch auszeichnete, dass auf diesem Kabel die DNA des Mordopfers und deren Blut gefunden wurde (Urteil Seite 30). Dem Urteil nicht zu entnehmen ist, ob dieses Kabel zweiadrig oder vieradrig ausgeführt war, jedoch
schließe ich aus der oben zitierten Passage des Urteils, in der ein zweiadriges Kabel als zum Telefon der Familie O. gehörend beschrieben wurde, dass es sich bei dem hinter dem Schrank von Philip gefundenen Kabel um ein zweiadriges Kabel gehandelt haben wird, ansonsten würde das Urteil auch hier direkt fehlerhaft sein. Zweiadrige Kabel werden meiner Information nach bei moderneren Geräten für Modems genutzt, mit der Folge, dass „damit ein solches Modem als N-Gerät das dahinterliegende Telefon nicht abschaltet, ist ein spezielles gebrücktes Modemkabel erforderlich, bei dem die unterbrochene Leitung durch
zwei Drahtbrücken im TAE-N-Stecker überbrückt ist.“ 2
Sollte das bei Philip gefundene Kabel also zweiadrig gewesen sein, so handelte es sich wahrscheinlich um ein Modemkabel und mit Sicherheit nicht um ein zum T-Concept PA 710 passenden Telefonkabel.

Laut Urteil (S.37) war aber „Der unter der Leiche aufgefundene Telefonstecker“ [ …] „weder einem Kabel aus dem Haushalt der Familie O. noch einem bei dem Angeklagten aufgefundenen Kabel zuzuordnen.“ Dies verwundert, da ein vieradriges TAE-Kabel (egal, ob N oder F codiert), so es sich um ein Kabel nach Deutscher Norm handelt, auf jeden Fall mit dem Telefon hätte harmonieren müssen…3

Folgt man dem Urteil, ist also die Herkunft des am Tatort gefundenen Steckers ein Rätsel:
Wie kann ein Telefonkabelteil, das weder vom im Haus fehlenden Telefon stammt, noch vom Täter mitgebracht wurde, einfach so in einer Gästetoilette unter das Opfer eines Tötungsdeliktes kommen, das zufälligerweise auch noch mit einem ANDEREN Telefonkabel
umgebracht wurde?

2 Zur Info über TAE Beschaltung hilfreich: http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikations

Anschluss-Einheit
3 Vertiefende Information zur TAE-Beschaltung: http://www.tocker.de/tae/tae.html

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Interessanterweise wurde aber – so zumindest in den Presseberichten, die während des Prozesses veröffentlicht wurden, die Sachlage genau umgekehrt dargestellt und dabei wurde Thomas Minzenbach vom LKA NRW als Experte zitiert:

So heißt es in einem am 24.04.2007 in der „Westfalenpost“ erschienenen Artikel von Helmut ULLRICH: „Im Zeugenstand erklärte Thomas Minzenbach (38), kriminaltechnischer Experte im
Landeskriminalamt: Zwar gehöre dieser Stecker [der unter der Leiche gefunden wurde] zu dem vom Tatort entwendeten Telefon, das Tatkabel (mit DNA-Spuren vom Täter und vom Opfer) aber mit Sicherheit nicht.“ 4

Und ROLAND MÜLLER, „WESTFÄLISCHE RUNDSCHAU“ schreibt: „Thomas Minzenbach ließ gestern im Zeugenstand keinen Zweifel daran, dass die Telefonschnur – an der DNA-Spuren von Philip J. und Nadine O. gesichert wurden – nicht zur Telefonanlage des Wohnhauses in
Wetter passte.“ 5

Das passt sehr viel besser ins Bild, denn das Entfernen eines Telefons samt Kabel vom Tatort ergibt dann Sinn, wenn dies geschieht, um Spuren zu verwischen, mit dem Telefonkabel also das Corpus Delicti entfernt wird.

Allerdings ist dann die Existenz eines komplett anderen, nicht zum Telefon des Opfers passenden Kabels im Zimmer des Philip, einem Kabel, an dem tatsächlich auch Spuren des Opfers gefunden wurden, komplett überflüssig!

Diesen Widerspruch aufzulösen, sah sich das Gericht offensichtlich nicht in der Lage. Im Urteil stützt sich die Konstruktion der Täterschaft des Philip J. aber maßgeblich auf das bei Philip J. gefundene Kabel, an dem ja DNA und Blut des Opfers isoliert werden konnte, ohne jedoch die tatsächliche Herkunft des Kabels zu erklären, denn die im Urteil getroffene
Aussage, es sei das Kabel des Festnetzanschlusses, kann dann als widerlegt gelten, wenn es sich bei dem gefundenen Kabel tatsächlich um ein zweiadriges (Modem-)Kabel gehandelt hat.

4 Plante Philipp J. das Verbrechen an Nadine? | DerWesten – Lesen Sie mehr auf:

http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-wetter-und-herdecke/plante-philipp-j-das

verbrechen-an-nadine-id1948877.html#plx2054404903
5 http://www.derwesten.de/wr/region/rhein_ruhr/was-hat-er-sich-nur-gedacht-als-er-mich-anrief

id1953620.html

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Zurück zum Urteil: Ich schließe aus der auf Seite 16 des Urteils zu findenden Passage, dass sich im Haus der Familie O. ein analoges Telefon mit vieradrigem Kabel vom Netzteil und zweiadrigem Telefonkabel befunden habe, zunächst darauf, dass das bei P. gefundene
Kabel zweiadrig war. Damit scheidet dieses Kabel aber als Anschlusskabel des Telefons der Familie O. aus.

Die Verdrehung der Tatsachen im Urteil ergibt dann Sinn, wenn die Passage auf Seite 16 dazu dienen soll, die Ungeklärtheit der Herkunft des Kabelstückes unter der Leiche, das vieradrig ausgeführt war, (revisionssicher) zu begründen, und das bei P. gefundene Kabel
als Tatwerkzeug ansehen zu können.

Für den Fall, dass das Tötungsdelikt jedoch mit dem Kabel, das zum Telefon der Familie O. gehört hatte, begangen wurde, ist das bei Philip gefundene Kabel nicht das Tatkabel! Das tatsächliche Tatkabel ist dann verschwunden, wobei dann zu klären wäre, wie ein, dem äußeren Anschein nach „passendes“ Kabel (Telefonkabel, zwar zweiadrig, aber
„passenderweise“ mit abgeschnittenem Stecker), das zudem noch mit Spuren des Täters und des Opfers aufwarten konnte, hinter den Schrank des Philip gelangte.

Diese bewusste Verdrehung von Tatsachen im Urteil könnte eventuell sogar eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Diese ist unter anderem möglich, wenn neue Tatsachen oder Beweise vorliegen. Dies ist hier zwar nicht der Fall, eine Amtspflichtverletzung des Gerichtes, ebenfalls ein Wiederaufnahmegrund, ist aber definitiv nachweisbar, da die
Aussage des Gutachters zu einem so entscheidenden Detail wie dem angeblichen Tatwerkzeug im Urteil ins Gegenteil verkehrt wurde!

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